(Stand: 01.01.2012)
§1 Allgemeines
http://www.heizoelklick.at/ ist ein Onlineangebot der interaid GmbH (im Folgenden interaid / heizoelklick genannt) und beinhaltet einen Online-Preisrechner mit Bestellfunktion für Heizöl. Im Rahmen einer Vetragspartnerschaft vergibt interaid Vertriebsrechte an regional ansässige Heizölhändler (Vertragshändler) und gewährt diesen für das jeweilige Liefergebiet einen Gebietsschutz. Der Heizöl- / Dieselvertrieb erfolgt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Vertragshändlers. Interaid stellt lediglich die technische Lösung und das Vertriebskonzept zur Verfügung. Weiterhin sichert interaid die Aktualisierung und Weiterentwicklung der Handelsplattform und unterstützt die Vertragshändler durch gebündelte Marketingaktivitäten.
Das Angebot von heizoelklick richtet sich an private und gewerbliche Endverbraucher. Heizöllieferungen an Wiederverkäufer sind vom Angebot ausgeschlossen.
§2 Vertragsabschluss / Widerruf
Mit Auslösung einer Heizöl-/ Dieselbestellung zu einem auf heizoelklick veröffentlichten Tagespreis gibt der Verbraucher (privater oder gewerblicher Käufer) ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Über den avisierten Kaufvertrag werden beide Parteien (der Verbraucher als Käufer und der Heizölhändler als Verkäufer) durch eine e-mail informiert, die alle relevanten Daten enthält. Käufer und Verkäufer sind angehalten sich schnellstmöglich telefonisch (od. auch schriftlich) in Verbindung zu setzen, um den Kaufvertrag zu bestätigen und einen Liefertermin zu vereinbaren. Hiermit gilt der Liefervertrag/Kaufvertrag unter Bezugnahme auf § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB als verbindlich geschlossen. Unter Bezugnahme auf § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB (Deutschland) bzw. § 5f Nr. 2 KSchG (Österreich) besteht Bei Heizöl-/Dieselbestellungen kein allgemeines 14tägiges Widerrufsrecht für private Verbraucher.Der vereinbarte Literpreis gilt bis zur Lieferung des Heizöls oder Diesels. Egal, wie sich der Preis in der Zwischenzeit entwickelt.
Das Rechtsgeschäft für die Lieferung kommt direkt zwischen dem jeweiligen Vertragshändler von heizoelklick (Verkäufer) und dem Verbraucher (Käufer) zustande. Zwischen Verbraucher und interaid als Betreiber von heizoelklick entsteht keine Vertragsbeziehung. Für alle Heizöl-/ Dieselbestellungen über heizoelklick gelten zusätzlich die AGB des jeweiligen Heizölhändlers (s.u.).
§3 Preise
Die auf der Website von heizoelklick veröffentlichten Preise für Heizölprodukte (Heizöl EL, Super Heizöl EL, Heizöl EL schwefelarm, Heizöl Bio10 und Diesel) sind freibleibende Angebote des jeweiligen Vertragshändlers. Soweit nicht anders angegeben beinhalten alle Endpreise die gesetzl. Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %, die Anlieferung frei Haus und alle sonstigen Steuern und Abgaben. Ggf. benötigte Halteverbotsschilder sind nicht im Preis enthalten. Maßgeblich für den Abschluss ist immer der angezeigte Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Um Systemfehler und Fehlbestellungen auszuschließen bedarf es jedoch für einen rechtsgültigen Liefervertrag/Kaufvertrag immer der endgültigen Bestätigung des Preises im Zuge der telefonischen (od. schriftlichen) Auftragsbestätigung zwischen dem Käufer und dem jew. HÖ24-Partnerhändler. Der Endpreis ergibt sich aus der tatsächlich abgenommenen Ölmenge. Weicht die abgenommene Liefermenge mehr als 10 % von der bestellten Menge nach unten ab, so ist der Partnerhändler berechtigt, den Literpreis entsprechend anzupassen.
Verkäufer, die wiederholt oder mutwillig falsche Preisangebote in das System einstellen oder Liefergebiete definieren, die sie nicht fristgerecht beliefern können werden durch interaid vom Handel über heizoelklick ausgeschlossen. Bei Verdacht auf eine fehlerhafte Preiskalkulation ist interaid jederzeit berechtigt, Verkäufer bis zur Klärung inaktiv zu schalten.
§4 Lieferbedingungen
Die Partnerhändler von heizoelklick verpflichten sich, ausschließlich Qualitätsheizöl nach DIN 51603-1 bzw. DIN V 51603-6 (Vornorm für Bio Heizöl) bzw. Diesel nach DIN 51628 (B7-Diesel) und ggf. handelsübliche Markenadditive zu liefern. Für Österreich gilt die Ö-Norm C 1109, für die Schweiz die SN 181 160-2. Die Liefermenge ist mittels eines amtlich geeichten Zählers am Fahrzeug, temperaturkompensiert auf 15 °C nachzuweisen. Bei Sammelbestellungen, mit mehreren Lieferstellen, hat das Preisangebot nur Gültigkeit, wenn die Lieferstellen nicht weiter als 4 km voneinander entfernt liegen.
Liefertermin: Die Abstimmung des Liefertermins erfolgt bei Auftragsbestätigung durch den Partnerhändler. Die Lieferfrist richtet sich nach der Fuhrpark-Auslastung der Partnerhändler und kann regional unterschiedlich sein. Die aktuelle Standard-Lieferfrist wird vor Abschluss der Bestellung auf der Bestellseite angezeigt. Sofern der Käufer keine abweichende Sonder-Lieferfrist (z.B. 48h-Lieferung gegen Aufpreis) gewählt hat, akzeptiert er mit Übermittlung seiner Daten die Standard-Lieferfrist. Montag bis Freitag gelten als Werktage.
Liefer- & Zahlungsoptionen: Für alle Bestellungen ohne Sonderoptionen gelten die folgenden Grundsätze:
- Die zur Betankung erforderliche Schlauchlänge darf 40 m nicht überschreiten.
- Es gilt die angezeigte Standard Lieferfrist (siehe Liefertermin)
- Die Bezahlung erfolgt in bar bei Lieferung am Tankwagen. EC-Kartenzahlung (Maestro-Karte) ist möglich wenn der Verkäufer (Partnerhändler) über ein entsprechendes Gerät verfügt (ca. 90 % aller Partnerhändler).
Sonderoptionen (spezieller Zahlungswunsch, schnellere Lieferung, längerer Schlauch, kleinerer Tankwagen) kann der Kunde während des Bestellvorgangs unter dem Menüpunkt "Liefer- und Zahlungsoptionen" hinzubuchen. Ist die gewählte Option mit einem Aufpreis verbunden, erhöht sich der angezeigte Heizölpreis / Dieselpreis entsprechend.
Mit Bestellung bestätigt der Käufer, dass er über einen geeigneten Tank zur Abnahme der Ware verfügt, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und dass die von ihm gemachten Angaben (Bestellmenge, Adressdaten) wahr und vollständig sind. Die Lieferstelle muss mit einem Tankwagen erreichbar sein. Eventuelle Zufahrtsbeschränkungen (Wasserschutzgebiet, Gewichtsbeschränkung etc.) müssen bei der Bestellung angegeben werden (Bemerkungsfeld). Kann der Partnerhändler aufgrund der Beschränkungen nicht liefern, muss der Auftrag storniert werden.
Absprachen zwischen Käufer und Verkäufer zur Umgehung des Bestellsystems von heizoelklick bei Vertagsabschlüssen sind unzulässig. Verstöße berechtigen interaid zum sofortigen und dauerhaften Ausschluss der entsprechenden Nutzer/Partnerhändler vom Handel über heizoelklick.
§5 Bezahlung
Soweit zwischen den Vertragsparteien nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Ware zum Zeitpunkt der Lieferung in bar oder mit Electronic Cash (Maestro-Karte) am Fahrzeug (siehe § 4 Lieferbedingungen).
Ein abweichender Zahlungswunsch "auf jeden Fall EC-Zahlung", "Lastschrift" oder "Vorkasse" gilt erst als vereinbart, wenn er vom Händler bestätigt ist. Dies geschieht im Zuge der Auftragsbestätigung. Ggf. erforderliche Bankdaten werden direkt zwischen Käufer und Verkäufer ausgetauscht. Interaid übernimmt keine aktive Funktion im Zahlungsverkehr.
Fällige Vermittlungsprovisionen sind nach Rechnungslegung, i.d.R. monatlich, durch den jew. Partnerhändler (Verkäufer) an interaid zu entrichten. Für den Käufer ist die Nutzung von heizoelklick in jedem Fall kostenlos.
§6 Nachträgliche Stornierung rechtsgültiger Lieferverträge beim Partnerhändler
Sofern der Käufer bei seitens eines Partnerhändlers bereits bestätigten Aufträgen den Vertrag storniert, hat der jeweilige Partnerhändler Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beläuft sich pro storniertem Auftrag auf 15% vom Warenwert, mindestens jedoch € 95,00 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Dem Käufer wird ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass im konkreten Fall ein Schaden nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich geringer ist als die vorgesehene Pauschale.
§7 Computersystem
Interaid übernimmt keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseiten von heizoelklick und des Bestellsystems und eventuell daraus entstehender Schäden.
§8 Seiteninhalte und Marktinformationen
Interaid / der anbietende Heizölhändler (jew. Vertragshändler) behält sich die Rechte an den Seiteninhalten, veröffentlichten Marktinformationen und Heizölpreisen vor. Jede Vervielfältigung, Verwendung, Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte, insbesondere zu gewerblichen Zwecken ist ohne die schriftliche Zustimmung von interaid / dem jew. Vertragshändler untersagt.
Alle auf heizoelklick veröffentlichten Nachrichten und Inhalte sind sorgfältig recherchiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Für alle vom jew. Vetrgashändler selbstständig eingestellten Inhalte, ist dieser alleinig verantwortlich.
§9 Datenschutzerklärung
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Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
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Weitergabe personenbezogener Daten
Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt an den mit der Lieferung beauftragten Partnerhändler, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.
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Wenn Sie Heizöl-/ Dieselbestellungen über heizoelklick tätigen speichern wir den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per e-mail zu. Unsere AGB können Sie jederzeit auch hier einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden Login-Bereich einsehen.
Auskunftsrecht
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Ansprechpartner für Datenschutz
Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen wenden Sie sich bitte an:
interaid GmbH
Lisa Weinert
Mohriner Allee 28
12347 Berlin
e-mail: info@heizoelklick.de
Tel.: +49 (0)30 703 70 600
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§10 Allgemeine Haftung und Gewährleistung
Interaid übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für vermittelte Verträge zwischen Käufern und Verkäufern. Insbesondere haftet interaid gegenüber den Vertragsparteien nicht für Eigenschaften, Qualität und Verfügbarkeit der vereinbarten Leistungen und für direkte Schäden oder Folgeschäden. Weiterhin kann von interaid keine Haftung für Verweise und Links auf Inhalte externer Anbieter übernommen werden. Bei Gewinnspielen und Sonderaktionen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
§11 Schlussbestimmungen
Für alle gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichem Sondervermögen, ist der alleinige Gerichtsstand Berlin. Dasselbe gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
interaid ist berechtigt, einen Käufer oder Verkäufer, der gegen die Handelsbedingungen auf heizoelklick verstößt, oder in einer sonstigen Weise handelt, die dem Marketing- und Vertriebskonzept von heizoelklick schadet, mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Der Ausschluss erfolgt durch Sperrung des Benutzeraccounts. Ebenso kann die Freischaltung von Käufern oder Verkäufern zeitweilig oder dauerhaft abgelehnt werden. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt, wenn die vorstehenden Bedingungen eine unvorhergesehene Lücke aufweisen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schneider Mineralöl Meissen GmbH
I. Allgemeines
1. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge über von der Fa. Schneider
Mineralöl Meissen GmbH (nachstehend Fa. Schneider) auszuführende Lieferungen
und Leistungen. Entgegenstehende oder von den Bedingungen der Fa. Schneider
Mineralöl Meissen GmbH abweichende Bedingungen des Geschäftspartners erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Die Bedingungen der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH gelten auch
dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den Bedingungen abweichender
Bedingungen unseres Geschäftspartners die Lieferungen der Geschäftspartner
vorbehaltlos ausführen.
2. Soweit in den Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern der erkennbare
Wille vorhanden war, in Zukunft weiter regelmäßig Geschäfte abzuwickeln, gelten die
Bedingungen der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH, die bisher verwendete Bedingungen
ersetzen, auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn sie nicht
noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden.
3. Die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH und ihre Geschäftspartner sind sich darüber
einig, dass alle zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages, in dem diese Bestimmungen
einbezogen sind, getroffenen Regelungen zum Vertragsabschluss und zur
Ausführung dieses Vertrages derzeit im vorliegenden Vertragswerk schriftlich niedergelegt
sind. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von
§ 310 Abs. 1 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen oder Personengesellschaften,
die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts im Rahmen gewerblicher oder selbstständiger
beruflicher Tätigkeit handeln.
4. Dem Geschäftspartner ist bekannt, dass Mitarbeiter der Fa. Schneider Mineralöl Meissen
GmbH mit Ausnahme des Geschäftsführers nicht berechtigt sind, von diesem
Vertrag abweichende Individualvereinbarungen zu treffen.
II. Angebot und Vertragsschluss, Preisgleitklausel
1. Nur die Geschäftsführung der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH ist vertretungsberechtigt
zur Abgabe bindender Anträge im Sinne des § 145 BGB. Angebote anderer
Mitarbeiter sind stets freibleibend und unverbindlich.
2. Die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH kann auch nach Vertragsabschluss von
diesem zurücktreten, wenn Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Vertragspartner
durchgeführt oder versucht worden sind. Die Tatsache, dass solche Maßnahmen
nicht durchgeführt oder versucht werden, wird hiermit zur Geschäftsgrundlage
gemacht.
3. Sollte die Ware nach Vertragsschluss mit Mineralölsteuer, Zöllen oder sonstigen Abgaben
belastet werden, oder sollten bereits bestehende, in dem Kaufpreis enthaltene
Mineralölsteuern, Zölle, sonstige Abgaben oder Frachten erhöht werden, so ist die Fa.
Schneider Mineralöl Meissen GmbH auch im Falle einer Festpreisvereinbarung berechtigt,
den Kaufpreis entsprechend dem Anteil der erhöhten vorgezeichneten Abgaben
zu erhöhen. Dies gilt auch dann, wenn die neue Belastung oder Erhöhung nur für
Waren ausländischer Herkunft gilt. Darüber hinaus gilt das Vorstehende, wenn sich
andere auf den Vorprodukten oder Rohstoffen liegende Belastungen um mehr als 5 Prozent
erhöhen. Das gleiche Recht steht der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH zu,
wenn infolge außergewöhnlicher Umstände Mehrkosten für die Versorgung ihrer Standorte
bzw. für die Belieferung der vom Käufer gewünschten Empfangsstellen entstehen,
die die bisherigen Kosten um 5 Prozent übersteigen. Auch in diesem Falle können
die Kosten anteilsmäßig erhöht werden. Sofern durch die vorstehend beschriebenen
Erhöhungen sich der Gesamtpreis um mehr als 10 Prozent erhöht und die Fa.
Schneider Mineralöl Meissen GmbH trotz Rücktrittsandrohung des Vertragspartners
auf der Erhöhung beharrt, ist der Vertragspartner zum Rücktritt durch schriftliche Erklärung
berechtigt.
4. Bei Mindestabnahme wird der für die abgenommene Menge gültige Tagesstaffelpreis
berechnet. Die Feststellung der für die Berechnung maßgebenden Mengen erfolgt
durch die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH mit Hilfe von geeichten Messvorrichtungen.
Bei Abholungen des Käufers ist für die Mengenfeststellung das beim Abgangslager
oder der Raffinerie durch Verwiegen oder Vermessen ermittelte Maß bindend
und Grundlage der Berechnung.
5. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, frei Haus und ohne Mehrwertsteuer.
Diese wird mit den jeweils gültigen Steuersatz gesondert berechnet.
6. Der Kaufvertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Ware widerrufen
werden. Der Widerruf ist nur zulässig, wenn die Ware in einen leeren und
gereinigten Tank gefüllt wurde und es damit nicht zur Vermischung mit Restmengen
kommen konnte. Ihr Widerruf muss keine Begründung enthalten und
schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der
Sache innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
7. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
oder Kreditwürdigkeit des Kunden begründen (Zahlungsverzug aus vorhergegangenen
Lieferungen, nicht termingerechte Einlösung von Schecks, Wechseln oder
Lastschriften), sind wir berechtigt, die uns obliegenden Leistungen zu verweigern, bis
der Kunde die Gegenleistung bewirkt und unsere fälligen Forderungen – auch aus
etwaigen anderen Geschäften einer laufenden Geschäftsverbindung – erfüllt oder hierfür
Sicherheit geleistet hat.
III. Zahlung, Verzug
1. Im Falle der Vereinbarung der Zahlung durch Bankeinzug oder Abbuchung ist der Vertragspartner
verpflichtet, im Falle einer Rücklastschrift mangels Deckung nicht nur die
angefallenen Bankkosten, sondern auch die der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH
entstandenen Kosten für Bearbeitung zu ersetzen. Sofern eine Rücklastschriftbearbeitung
erforderlich wird, schuldet der Geschäftspartner der Fa. Schneider Mineralöl
Meissen GmbH pauschalen Ersatz des Verzugsschadens beziehungsweise des durch
Nichteinhaltung von Vertragspflichten entstandenen Schadens in Höhe von € 15,–
pro Einzelfall. Sofern der Geschäftspartner nachweist, dass ein geringerer Kostenaufwand
entstanden ist, schuldet er lediglich den von ihm nachgewiesenen, tatsächlich
entstandenen Schadensersatz.
2. Darüberhinaus ist die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH berechtigt, ohne Nachfristsetzung
von allen bestehenden Kaufverträgen, auch von solchen, bei denen ein
Zahlungsverzug noch nicht vorliegt, zurückzutreten, wobei Schadensersatzansprüche
vorbehalten bleiben. Die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH kann, sofern eine
wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners droht,
ungeachtet entgegenstehende Zahlungsbedingungen oder Zahlungsvereinbarungen,
sonstige Forderungen sofort fällig stellen.
3. Unsere Angestellten oder Vertreter haben generell keine Inkassovollmacht. Die Übergabe
von Bargeld, Schecks, Wechseln oder sonstigen Zahlungs- beziehungsweise
Überweisungsträgern an Angestellte oder Vertreter hat nur dann Erfüllungswirkung,
wenn diese eine schriftliche Inkassovollmacht der Fa. Schneider Mineralöl Meissen
GmbH, unterzeichnet von der Geschäftsleitung, vorlegt.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent,
die der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen
den Vertragspartner jetzt oder künftig zustehen, werden der Fa. Schneider Mineralöl
Meissen GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt.
1.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. Schneider Mineralöl
Meissen GmbH. Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt.
Soweit die Ware nach Lieferung nicht mit fremder Ware vermischt wird, geht das Eigentum
daran erst dann an den Vertragspartner über, wenn sämtliche Verbindlichkeiten,
einschließlich solcher aus etwaigen Wechseln, erfüllt sind, welche die Fa. Schneider
Mineralöl Meissen GmbH aus ihren Geschäftsbeziehungen gegenüber dem
Vertragspartner hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Vertragspartner
bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung dient
das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der der Fa. Schneider Mineralöl Meissen
GmbH zustehenden Saldoforderung. Soweit die von der Fa. Schneider Mineralöl
Meissen GmbH gelieferte Ware mit anderen Waren vermischt, vermengt oder verbunden
wird, tritt der Vertragspartner den durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung
entstandenen Warenbestand hiermit an die Fa. Schneider Mineralöl Meissen
GmbH im voraus ab. Die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH nimmt die Abtretung
hiermit an. Der Vertragspartner wird die Ware für die Fa. Schneider Mineralöl Meissen
GmbH verwahren, bis sie abgerufen bzw. abgeholt wird.
1.2 Der Vertragspartner ist bis auf Widerruf berechtigt, die Ware in ordnungsgemäßem
Geschäftsgang zu veräußern. Er ist berechtigt, die Ware zu verpfänden oder sicherungshalber
zu übereignen. Bei einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Vertragspartner
hiermit im voraus alle aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen an die
Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH ab. Die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH
nimmt die Abtretung an. Der Vertragspartner ist auf Verlangen der Fa. Schneider Mineralöl
Meissen GmbH verpflichtet, Schuldner zu benennen und die zur Rechtsverfolgung
erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
1.3 Übersteigt der Wert der der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH abgetretenen Sicherheiten
die Forderungen, die sie insgesamt gegen den Vertragspartner hat, um
mehr als 30 %, so ist die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH auf Verlangen des
Vertragspartners zur Rückübertragung des überschließenden Teils des Sicherungsgutes
oder der Forderung verpflichtet.
2. Der Vertragspartner hat den Zugriff Dritter auf die im Eigentum bzw. Miteigentum der
Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH stehenden Waren sofort mitzuteilen. Er hat
Dritte unverzüglich auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen.
3. Soweit aufgrund der vorstehenden Vereinbarungen oder aus anderen Rechtsgründen
die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH Eigentümerin von Waren ist, die sich
im umfriedeten Besitztum des Vertragspartners befindet, erklärt dieser hiermit, dass
er der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH unwiderruflich gestattet, sein umfriedetes
Besitztum zu betreten, um ihr Eigentumsrecht durch Wegnahme auszuüben. Das
Recht zur Wegnahme entsteht spätestens nach erfolgloser Mahnung bei Zahlungsverzug.
Die Parteien sind sich einig, dass aufgrund dieser Vereinbarung die Fa. Schneider
Mineralöl Meissen GmbH ein gegenüber dem Hausrecht höherrangiges Recht
besitzt, um ihr Eigentumsrecht wahrzunehmen. Damit ist auch ungeachtet der obigen
unwiderruflichen Einwilligung das Betreten des umfriedeten Besitztums des
Vertragspartners rechtmäßig.
4. Der Vertragspartner hat der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH vorbehaltlich der
Geltendmachung sonstiger Schadensersatzansprüche als Ersatz des Schadens, der
durch das Erfordernis der Abholung der Ware entstanden ist, eine Kostenpauschale
in Höhe von 75,– € pro Stunde zu ersetzen. Insoweit steht dem Vertragspartner der
Nachweis offen, dass der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH geringere Kosten
für die Abholung entstanden sind.
V. Mängelrüge, Gewährleistung, Schadensersatz
1. Gewährleistungsansprüche des Geschäftspartners setzen voraus, dass dieser seine
Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge ordnungsgemäß nachgekommen
ist.
2. Soweit im Rahmen eines Kaufvertrages ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der
Geschäftspartner nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung
oder zur Lieferung einer neuen, mangelfreien Kaufsache berechtigt. Im Falle der
Mangelbeseitigung ist die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH verpflichtet, alle zum
Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch
erhöhen, dass die gekaufte Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht
wurde, oder dass die verkaufte Ware sich mit bei unserem Geschäftspartner
bereits vorhandenem Warenbestand, der nicht Gegenstand des jeweiligen Vertrages
ist, vermischt oder vermengt hat.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist unser Geschäftspartner nach seiner Wahl berechtigt,
Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
4. Für Schadensersatz haftet die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH nach den gesetzlichen
Bestimmungen, soweit ein Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
der Mitarbeiter der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruht. Soweit der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH keine vorsätzliche
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern durch ihre Mitarbeiter schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt
wurde. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Soweit dem Geschäftspartner ein Anspruch auf Ersatz des Schadens der Leistung
zusteht, ist die Haftung der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH auch im Rahmen
von Ziffer 3. auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
begrenzt.
7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleibt unberührt; diese gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Sofern nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
9. Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate,
gerechnet ab Gefahrübergang.
10. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den Vorschriften der §§ 478
und 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt, soweit gesetzlich zulässig, 5 Jahre, gerechnet
nach Lieferung der mangelhaften Sache.
11. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer V. 1. bis 10. so vorgesehen
ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ist
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschuldungen
bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer
Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
12. Die Begrenzung nach Ziffer 11., Absatz 1. gilt auch, wenn der Geschäftspartner anstelle
eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser
Aufwendungen verlangt.
VI. Leistungsumfang, Leistungszeit
1. Soweit die Parteien Vorratsschuld vereinbart haben, schuldet die Fa. Schneider Mineralöl
Meissen GmbH vertraglich vereinbarte Liefermängel lediglich, soweit ihnen selbst
entsprechende Liefernengen zur Verfügung stehen. Sollten wegen nicht erfolgter
Belieferung der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH oder notwendig gewordenen
Produktionseinschränkungen beziehungsweise Auswählen von Produktionsanlagen,
die der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH zur Verfügung stehenden Liefermengen
nicht zur Befriedigung aller Vertragspartner ausreichen, so ist sie berechtigt, zur Befriedigung
aller Vertragspartner gleichmäßige Kürzungen bei Lieferverpflichtungen
vorzunehmen. Darüber hinaus ist die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH von Lieferverpflichtungen
befreit.
Nimmt die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH, um ihre Lieferverpflichtungen erfüllen
zu können, bisher nicht oder nicht in diesem Umfang genutzte Bezugsquelle in
Anspruch und tritt hierdurch eine Verteuerung des Liefergegenstandes ein, so ist die
Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH auch im Falle einer Festpreisvereinbarung berechtigt,
die entstehenden Mehrkosten dem Kaufpreis zuzuschlagen. Bedeutet die
Übernahme der Mehrkosten eine unzumutbare Härte für den Vertragspartner, so ist
dieser berechtigt, die Lieferung der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH abzulehnen,
sofern diese auch nach einer schriftlichen Ablehnungsanordnung auf dem erhöhten
Preis beharrt.
2. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände, wie z.B. Arbeitskämpfe,
hoheitliche Maßnahmen und Verkehrsstörungen, handels- und energiepolitische Veränderungen,
Betriebsstörungen wesentlicher Art, Untergang, Verlust und Beschädigung
von uns bestellter Ware, gleichviel, ob sie bei uns oder unseren Zulieferern
eingetreten sind und die trotz der nach den Umständen des Falles im Verkehr üblichen,
zumutbaren Sorgfalt von uns nicht abgewendet werden konnten, befreien uns
für die Dauer ihrer Auswirkungen und wenn sie zur Unmöglichkeit der Leistungen
führen, überhaupt von der Liefer/Leistungspflicht. In diesem Falle gilt eine Vertragsstrafe
als nicht verwirkt und geschuldet.
Hält die Lieferbehinderung länger als drei Monate an, ist die Fa. Schneider Mineralöl
Meissen GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner ist bei
Verzug der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH nach schriftlicher Setzung einer
angemessenen Nachfrist hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages zum
Rücktritt berechtigt. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind in diesem Falle
ausgeschlossen.
3. Mitarbeiter der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH sind nicht bevollmächtigt, Fixgeschäfte
abzuschließen. Sollten ausnahmsweise durch schriftliche Individualvereinbarungen
mit der Geschäftsleitung verbindliche Lieferfristen vereinbart sein, und
sollte ein Anspruch des Vertragspartners auf Ersatz des Verzugsschadens bestehen,
so steht ihm ein pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe von 5 % des Wertes
der gelieferten Ware pro Vertrag zu. Weitergehender Anspruch auf Verzugsschaden
ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
4. Die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen
berechtigt. Abweichungen der tatsächlichen Liefermenge von der verkauften Menge
bis zu 5 % gelten als Vertragserfüllung.
5. Bei Abnahmeverzug des Vertragspartners ist die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH
unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche berechtigt, die Lieferung der nicht rechtzeitig
abgenommenen Teilmenge abzulehnen, ohne dass hierdurch die Wirksamkeit des
gesamten Vertrages berührt wird. Darüberhinaus schuldet der Vertragspartner im Falle
des Abnahmeverzuges der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH Schadensersatz
in Höhe von 5 % pro anno des Verkaufspreises der nicht abgenommenen Ware für
jeden angefangenen Tag, an dem sich der Vertragspartner im Verzug befindet. Die
Geltendmachung und der Nachweis eines höheren Schadens der Fa. Schneider Mineralöl
Meissen GmbH bleiben hiervon unberührt. Der Vertragspartner kann jedoch
den Nachweis führen, dass der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH durch den
Abnahmeverzug ein geringerer Schaden entstanden ist.
VII. Lieferung, Pflichten bei Lieferung
1. Sowohl bei frachtfreiem als auch bei nicht frachtfreiem Versand durch die Fa. Schneider
Mineralöl Meissen GmbH bestimmt diese Weg und Art der Beförderung der Ware
sowie die Art der Warenumschließung nach bestem Ermessen. Fordern technische
und sonstige Versorgungsschwierigkeiten eine Abweichung vom vorgesehenen Versand,
gehen etwaige Mehrkosten auch im Falle einer Festpreisvereinbarung zu Lasten
des Vertragspartners. Bedeutet die Übernahme der Mehrkosten eine unzumutbare
Härte für den Vertragspartner, so ist dieser berechtigt, unter Verzicht auf weitere Belieferung
während der Dauer der Kostenerhöhung und unter Verzicht auf Schadensersatzansprüche
die Übernahme der Mehrkosten bei Verzicht auf Belieferung abzulehnen,
sofern die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH auch bei schriftlicher Ablehnungsandrohung
auf einer Übernahme beharrt.
2. Lieferungen in Straßentankwagen werden von der Fa. Schneider Mineralöl Meissen
GmbH nur ausgeführt, wenn genügend befestigte Zufahrtswege, ausreichende Aufnahmebehälter
und technisch einwandfreie, den Sicherheitsvorschriften entsprechende
Abfüllvorrichtungen vorhanden sind. Sind die vorgenannten Voraussetzungen nicht
erfüllt und entstehen der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH dadurch Verluste,
Schäden oder sonstige Kosten, so haftet unser Vertragspartner dafür. Dies gilt auch
im Falle höherer Gewalt. Auf kurzfristig erschwerte Auslieferungsverhältnisse hat unser
Vertragspartner hinzuweisen.
3. Für Verschulden derjenigen Personen, deren wir uns zur Erfüllung unserer Verbindlichkeiten
bedienen (Erfüllungsgehilfen) haften wir nicht, es sei denn, es trifft uns ein
grobfahrlässiges Verschulden bei deren Auswahl oder Beaufsichtigung.
4. Betreiber von Ölheizungsanlagen haben vor Beginn des Betankungsvorganges die
Heizungsanlage abzuschalten, damit eine Verstopfung des Brenners verhindert wird.
Für Störungen und Beschädigungen der Heizungsanlage, die durch das Betanken
verursacht wird, übernimmt die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH keine Haftung,
außer bei grobfahrlässigem Handel.
5. Sofern die Transportfahrzeuge der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH oder Teile
dieser Fahrzeuge bei Liefervorgang durch zurechenbares Verhalten der Vertragspartner
beschädigt werden, schulden diese pauschalen Schadensersatz von € 100,– für jede
volle Stunde, in der das Fahrzeug aus Gründen der Instandsetzung nicht im Rahmen
des ordnungsgemäßen Geschäftsganges genutzt werden konnte. Dem Vertragspartner
steht der Nachweis offen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
6. Der Käufer übernimmt uns gegenüber die unwiderrufliche Garantie dafür, dass sowohl
er als auch nachfolgende Abnehmer keine steuerlichen Vorschriften oder Verfügungsbestimmungen,
die bei der Lieferung von steuerfreien oder steuerbegünstigten
Produkten zu beachten sind. Beim Kauf steuerbegünstigter Ware haftet uns der Käufer
dafür, dass wir zum Zeitpunkt der Lieferung über einen gültigen Erlaubnisschein
verfügen, der auch die aktuelle Firmierung des Berechtigten ausweist.
VIII. Lagerung, Transportmittel, Leihgebinde etc.
1. Werden von der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH oder auf deren Veranlassung
Behälter oder sonstige Gegenstände, die zur Lagerung oder zum Transport von Mineralölprodukten
geeignet sind, dem Vertragspartner oder einem von ihm benannten
Dritten bereitgestellt oder überlassen, so haftet der Vertragspartner auch ohne Verschulden
für jeden Schaden, der am Behältnis oder in Folge eines Mangels des Behältnisses
durch die Ware bei Dritten während der Dauer der Bereitstellung oder Überlassung
verursacht wird. Der Vertragspartner verzichtet auf ein Zurückbehaltungsrecht
an den ihm überlassenen Gegenständen. Die Behältnisse dürfen vom Vertragspartner
zu anderen als zu den Vertragszwecken nicht benutzt werden. Der Vertragspartner ist
für die Dauer der Nutzung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich,
eine Haftung der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH ist ausgeschlossen.
2. Behältnisse (insbesondere Leihgebinde, die nicht zusammen mit der Ware verkauft
werden) stellt die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH dem Vertragspartner gegebenenfalls
für die Dauer der Geschäftsbeziehung unentgeltlich zur Verfügung. Spätestens
4 Wochen nach Aufforderung durch die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH
sind die Behältnisse vom Vertragspartner in sauberem Zustand sowie auf dessen
Kosten und Risiko an die von der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH zu bezeichnende
Empfangsstelle zurückzusenden. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe an die Fa.
Schneider Mineralöl Meissen GmbH kann diese pro Monat eine pauschale Nutzungsentschädigung
von 20,– € verlangen, wahlweise Wertersatz oder Ablehnung der Rücknahme.
3. Sofern der Vertragspartner unentgeltlich überlassene Behältnisse durch einen Wettbewerb
oder durch einen Dritten befüllen lässt, ist er zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung
von 1,50 € per 100 Liter der Tankkapazität des Behältnisses pro Monat
verpflichtet.
4. Bei Lieferung der Ware in Transportmitteln, Umschließungen und Gebinden, die dem
Vertragspartner gehören oder auf seine Veranlassung von Dritten gestellt werden,
haftet der Vertragspartner dafür, dass die Behältnisse den einschlägigen Vorschriften
entsprechen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Behältnisse in füllsauberem Zustand
fracht- und spesenfrei und auf eigene Gefahr an die von der Fa. Schneider
Mineralöl Meissen GmbH zu bezeichnende Stelle zu übersenden. Die Fa. Schneider
Mineralöl Meissen GmbH ist nicht verpflichtet, die Behältnisse auf ihre Eignung zu
überprüfen. Jeder Schaden, der sich aus Mängeln der Behälter ergibt, geht zu Lasten
des Vertragspartners.
5. Der Vertragspartner hat die Vorschriften zur Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten
(VbF/TRbF) zu beachten. Der Vertragpartner verpflichtet sich, die notwendigen
Versicherungen (verschuldensunabhängige Haftpflicht- und Gewässerschadenshaftpflicht
etc.) abzuschließen.
6. Der Kunde garantiert, dass von ihm betriebene oder benutzte Abfüll-, Transport- und
Lagereinrichtungen in einwandfreiem technischen Zustand sind und in Übereinstimmung
mit allen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Sicherheitsvorschriften
betrieben werden. Weiterhin garantiert der Kunde, dass das von ihm oder auf seine
Veranlassung eingesetzte Personal umfassend mit den betrieblichen und gesetzlichen
Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Gefahrgut vertraut ist.
IX. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
1. Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
2. Eine Aufrechnung des Vertragspartners mit anderen als rechtskräftigen oder anerkannten
Forderungen ist ausgeschlossen.
X. Erfüllungsort, Gefahrenübergang
1. Erfüllungsort für alle Lieferungen, die mit eigenen Fahrzeugen der Fa. Schneider Mineralöl
Meissen GmbH ausgeführt werden, gleich ob frachtfrei oder nicht, ist stets unser
Betriebssitz in 01662 Meißen, Hafenstraße 49.
2. Versendet die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH die Lieferung nach einem anderen
Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald
die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH die Lieferung dem Spediteur, dem Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen ausgeliefert
hat.
XI. Speicherung von Kundendaten
1. Der Geschäftspartner ist einverstanden, dass die Fa. Schneider Mineralöl Meissen
GmbH im Rahmen des Geschäftsverkehrs anfallende Daten, soweit dies zur Erfüllung
rechtlicher Vorschriften oder zur Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich ist oder
soweit dies im Sinne der weiteren Zusammenarbeit mit dem Geschäftspartner sinnvoll
ist, speichert und automatisch verarbeitet. Es ist der Fa. Schneider Mineralöl Meissen
GmbH jedoch ausdrücklich untersagt, gespeicherte Daten ohne Zustimmung
des Geschäftspartners an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht im Rahmen einer
rechtlichen Verpflichtung geschehen muss.
2. Die Vertragsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße/Hausnummer. PLZ/Ort)
werden genutzt, um bei einer Auskunftei (Firma Bürgel Wirtschaftsinformationen,
Creditforum etc.) eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend
den Vorschriften des § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutz (BDSG).
XII. Rechtswahl, Gerichtsstand und Unwirksamkeit einer Bestimmung
1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH und
dem Vertragspartner gilt ausschließlich des Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen ist der Geschäftssitz der Fa. Schneider
Mineralöl Meissen GmbH. Die Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH ist jedoch berechtigt,
den Geschäftspartner auch an seinem Betriebssitz zu verklagen.
3. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen oder eine sonstige Vereinbarung innerhalb
des Vertragsverhältnisses ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies
die Wirksamkeit der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrages
nicht. In diesem Falle werden die Parteien eine Bestimmung vereinbaren, die inhaltlich
und ihrem wirtschaftlichen Zweck nach der unwirksamen am nächsten kommt.
Fa. Schneider Mineralöl Meissen GmbH